EU-Reifenlabel
Neue Europäische Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung seit Mai 2021
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung (EU VO 2020/740) legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Zusätzlich wird auf Wintereigenschaften des Produktes hingewiesen.
Ziel ist mehr Sicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit im Straßenverkehr durch die Förderung von kraftstoffsparenden, sicheren und leisen Reifen. Dem Verbraucher ermöglicht die Kennzeichnung, sich bereits vor dem Reifenkauf auf einer breiteren Grundlage zu informieren und diese Kriterien neben denen anderer Reifentests in seine Kaufentscheidung einzubeziehen.
Die EU-Verordnung für Reifen gilt natürlich auch für Winter-/Ganzjahresreifen. Wie bei Sommerreifen sind auch hier Kraftstoffeffizienz (Rollwiderstand), Nasshaftung und externes Rollgeräusch die getesteten Kriterien. Zusätzliche Piktogramme auf dem Reifenlabel geben Aufschluss über die Eignung der Reifen auf Schnee und/oder Eis.
Der Verbraucher muss sich bewusst sein, dass der tatsächliche Kraftstoffverbrauch und die Sicherheit im Straßenverkehr stark von seinem Fahrverhalten abhängen. Eine ökonomische Fahrweise kann den Kraftstoffverbrauch deutlich senken. Der vorgeschriebene Reifendruck ist einzuhalten und regelmäßig zu überprüfen, um optimale Kraftstoffeffizienz und Nasshaftung zu erreichen. Auch ist immer genauestens auf einen ausreichenden Abstand für den erforderlichen Bremsweg zu achten.
Information zur Reifenkennzeichnung
Bewertungskriterium Kraftstoffeffizienz (Rollwiderstand)
Klassen von E (geringste Effizienz) bis A (größte Effizienz)
Der Kraftstoffverbrauch hängt vom Rollwiderstand der Bereifung, dem Fahrzeug selbst, den Fahrbedingungen und dem Fahrverhalten des Fahrers ab. Der gemessene Rollwiderstand (Rollwiderstandskoeffizient) des Reifens wird in Klassen A bis E eingeteilt.
Ist ein Fahrzeug komplett mit Reifen der Klasse A ausgestattet, ist im Vergleich zu einer Ausstattung mit Reifen der Klasse E eine Verbrauchsreduzierung von bis zu 7,5 %* möglich. Bei Nutzfahrzeugen kann sie sogar höher ausfallen.
* wenn nach den in der Verordnung EU VO 2020/740 festgelegten Versuchsverfahren gemessen wurde
Bewertungskriterium Nasshaftung
Klassen von E (längster Bremsweg) bis A (kürzester Bremsweg)
Um die Bremsleistung eines Reifens auf nasser Fahrbahn zu beschreiben, wird der (ABS-)Bremsweg oder der maximale Reibwert zwischen Reifen und Fahrbahn gemessen und mit den Werten eines Referenzreifens verglichen. Hieraus wird der sogenannte Nasshaftungskoeffizient G berechnet und in die Klassen A bis E eingeteilt. Bei der Ausrüstung eines PKW mit Reifen der Klasse A kann, im Vergleich zu Reifen der Klasse E, bei einer Voll-bremsung aus 80 km /h ein bis zu 18 m kürzerer Bremsweg erzielt werden.*
* auf einer durchschnittlich griffigen Fahrbahn
Bewertungskriterium Externes Rollgeräusch
Angegeben wird der Wert des externen Rollgeräuschs des Reifen in Dezibel.
Ergänzend hierzu wird eine Klassifizierung des Rollgeräusches durch die Klasse A, B und C vorgenommen, wobei „A“ den leisesten und „C“ den lautesten Reifen darstellt.*
- A: Das Piktogramm mit der Klassifizierung „A“ weist darauf hin, dass das externe Rollgeräusch des Reifens den bis 2016 geltenden EU-Grenzwert um mehr als 3 dB unterschreitet.
- B: Die Klassifizierung „B“ bedeutet, dass das externe Rollgeräusch des Reifens den bis 2016 geltenden EU-Grenzwert um bis zu 3 dB unterschreitet oder diesem entspricht.
- C: Die Klassifizierung „C“ bleibt leer, da dabei der vorgegebene, aktuelle Grenzwert der Typen- genehmigungs-Vorschriften überschritten wird.
Bewertungskriterium Eisgriffigkeit
Schneegriffigkeit, Wintereigenschaft*
Reifen, die mit dem „Schneeflocken oder Alpine Symbol“ (im engl. 3 Peak Mountain Snow Flake, kurz „3PMSF“-Symbol) gekennzeichnet sind, müssen ein bestimmtes Brems- oder Traktionsvermögen auf einer verfestigten Schneedecke im Vergleich zu einem standardisierten Referenz-Vergleichsreifen (einem sog. „SRTT“ = Standard Reference Test Tyre) aufweisen.
* in Abhängigkeit der Produkteigenschaft kann ein, beide oder auch keine Symbole auf dem Label vorhanden sein
Bewertungskriterien
Der Verbraucher muss sich darüber im Klaren sein, dass die fünf gesetzlich verankerten Kriterien zwar wichtige, aber nicht die einzigen Leistungsmerkmale für einen Reifen sind.
* Auswahl
** PAK = polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, gesundheitsschädliche Schadstoffe, die engen gesetzlichen Grenzwerten
Geltungsbereiche
Klasse C1:
Reifen für Personenkraftwagen
Klasse C2:
LLKW- Reifen nach ECE-R 54, die mit
a) einer Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung ≤ 121 und
b) einem Symbol für eine Geschwindigkeitskategorie ≥ N gekennzeichnet sind.
Klasse C3:
LKW-Reifen nach ECE-R 54, die mit
a) einer Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung ≥ 122 oder
b) einer Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung ≤ 121 und einem Symbol
Diese Verordnung gilt nicht für:
- Motorradreifen
- Runderneuerte Reifen, bis eine entsprechende
- Erweiterung der EU VO 2020/740 erfolgt ist — Geländereifen für den gewerblichen Einsatz— Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgt ist— Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm (10˝) oder ≥ 635 mm (25˝)
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z. B. Spikereifen
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, die für Rennen bestimmt sind.
Quelle:
BRV Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e. V.
wdk Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V.