Winterreifenpflicht
Der Zeitpunkt und Zeitraum für die Winterreifenpflicht sind in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. In Deutschland ist zum Beispiel keine allgemeine Winterreifenpflicht vorgesehen. Es gibt allerdings einige Auflagen, was bei winterlichen Verhältnissen zu tun ist. Wir informieren Sie, wie die Winterreifenpflicht in den einzelnen Ländern gehandhabt wird und was Sie beachten müssen.
Winterreifenpflicht Deutschland
Sind Winterreifen Pflicht in Deutschland?
Es gibt kein Datum, keinen Zeitraum und kein Gesetz, das Winterreifen vorschreibt. Jedoch verlangt die Straßenverkehrsordnung wintertaugliche Reifen. Sie werden wie folgt definiert:
„Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen […], durch deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber normalen Reifen hinsichtlich ihrer Eigenschaft beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs verbessert werden und die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) […] gekennzeichnet sind.
Die Beschriftung „M+S" wird für eine Übergangszeit noch als Nachweis für die Wintertauglichkeit anerkannt.
Ab wann Winterreifen aufziehen?
Als Faustregel hat sich für den Wechsel von Sommerreifen auf Winterreifen und umgekehrt „von O bis O“ eingebürgert und meint von Ostern bis Oktober. Natürlich sind die herrschenden Temperaturen ausschlaggebend. Sobald sie nachts unter 7° Grad fallen, sollte man den Winterreifenwechsel vornehmen.
Welche Profiltiefe müssen die Reifen haben?
Die Straßenverkehrsordnung schreibt eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm vor; die Vorschrift gilt einheitlich für alle europäischen Länder. Diese Profilgrenze bietet jedoch nur bedingt Sicherheit. Die Praxis hat gezeigt, dass eine Profiltiefe von mindestens 3 mm für Sommerreifen und 4 mm für Winterreifen oder Allwetterreifen empfehlenswert ist.
Können auch Allwetterreifen benutzt werden?
Allwetterreifen oder Ganzjahresreifen sind in Deutschland erlaubt, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben der Winterreifenpflicht erfüllen, d.h. wenn sie mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind, dann gelten sie als wintertauglich und dürfen im Winter gefahren werden. Sie entsprechen in diesem Fall der „situativen Winterreifenpflicht“ bei Eis, Schnee und Glätte.
Bußgelder bei Verstößen
Für falsche Bereifung bei Schnee, Eis, Glätte oder Matsch im Winter sieht der Gesetzgeber unterschiedliche Bußgelder vor. Entsprechen die Reifen nicht den Wetterverhältnissen, werden 60 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg fällig. Bei zusätzlicher Behinderung anderer Autofahrer aufgrund der unangemessenen Reifen werden 80 € und 1 Punkt in Flensburg verhängt. Liegt eine Gefährdung vor, sind es sogar 100 € und 1 Punkt in Flensburg.
Werden Sie im Straßenverkehr als Fahrer mit abgefahrenen Reifen erwischt, drohen ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie ein Punkt ins Flensburg. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einem Unfall steigt das Bußgeld auf 100 oder 120 Euro.
Winterreifenpflicht im Ausland
Die Winterreifenpflicht ist in Europa nicht einheitlich geregelt. Fast jedes Land hat seine eigenen Regeln. In einigen europäischen Ländern sind Winterreifen zu bestimmten Zeiten Pflicht. In anderen Ländern hingegen nur bei entsprechenden klimatischen Bedingungen oder wenn dies durch Verkehrszeichen vorgeschrieben wird. Andere EU-Staaten haben hingegen gar keine Winterreifen-Regelung.
Wer im Winter mit dem Auto ins europäische Ausland fährt, sollte die richtigen Reifen aufgezogen haben und sich daher vor Fahrtantritt die jeweiligen Vorschriften genauer anschauen. Nachfolgend die wichtigsten Länder mit ihren speziellen Vorschriften in Bezug auf die Winterreifenpflicht.
Tschechien
In Tschechien müssen Fahrzeuge zwischen dem 1. November und 31. März mit Winterreifen ausgestattet sein, wenn die Straße entweder dauerhaft mit einer Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist oder wenn die Wetterbedingungen während der Fahrt eine Schnee- oder Eisschicht mit sich bringen könnten. Die Mindestprofiltiefe für Winterreifen muss bei 4 mm liegen.
Schweiz
In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Regelung, die zur Ausstattung mit Winterreifen verpflichtet. Das Fahrzeug muss mit einer Winterausrüstung ausgestattet sein, die die Beherrschung des Fahrzeugs in jeder Situation ermöglicht.
Frankreich
Ab dem 1. November 2021 wurde in Frankreich eine Zonen-Winterreifenpflicht eingeführt. Sie schreibt Winterreifen unter bestimmten Bedingungen und für die folgenden Gebirgsmassive vor: Alpen, Korsika, Zentralmassiv, Jura-Massiv, Pyrenäen und Vogesen.
Als Alternative zu den Winterreifen werden auch Schneeketten akzeptiert.
Laut dem neuen Gesetz muss das Fahrzeug entweder mit vier Winterreifen ausgerüstet sein oder es müssen Schneeketten mitgeführt werden, um mindestens zwei Antriebsräder auszustatten. Das heißt, dass die Schneeketten beispielsweise im Kofferraum liegen können, wenn kein Schnee auf der Straße liegt.
Die neue Winterreifenpflicht gilt jeweils vom 1. November eines jeden Jahres bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres.
Presseberichten zufolge wurde eine Übergangszeit bis zum 01.11.2024 eingeführt, in welcher auch Allwetterreifen erlaubt sind, d.h. Reifen, die nur über die Bezeichnung „M+S“ und nicht über das Alpine-Symbol verfügen.
Die Anforderungen an wintertaugliche Reifen sind also die gleichen in Frankreich und in Deutschland.
Luxemburg
In Luxemburg sind, wie in Deutschland, Winterreifen bei winterlichen Wetterbedingungen (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte) Pflicht.
Kroatien
In Kroatien sind Winterreifen bzw. ist eine Winterausrüstung vom 15. November bis 15. April Pflicht. Die obligatorische Winterausrüstung für Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen besteht entweder aus: 4 Winterreifen (M+S-Reifen) oder 4 Sommerreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm sowie Schneeketten im Kofferraum.
Norwegen
Es besteht keine Winterreifenpflicht in Norwegen, jedoch muss die Bereifung den Wetterbedingungen angepasst werden. Daher sind Winterreifen empfehlenswert.
Italien
In Italien gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. In bestimmten Gebieten schreiben Verkehrszeichen Winterreifen oder Schneeketten je nach Witterung für einen bestimmten Zeitraum vor („obbligo di pneumatici invernali o catene a bordo" = Winterreifenpflicht oder Schneeketten an Bord).
Ausnahmen:
Im Aosta-Tal gilt vom 15. Oktober bis 15. April Winterreifenpflicht. Die Pflicht gilt nur auf besonders gefährlichen Straßenabschnitten, die durch entsprechende Straßenmarkierungen gekennzeichnet sind.
Auf der Brennerautobahn in Südtirol (A22, Abschnitt Brenner - Affi) besteht vom 15. November bis 15. April Winterausrüstungspflicht. Diese Vorschrift ist erfüllt, wenn man z. B. mit Winterreifen fährt.
Niederlande
In den Niederlanden besteht keine Winterreifenpflicht.
Finnland
Wenn die Witterungsbedingungen oder die Straßenbedingungen es erfordern, muss in Finnland von 1. November bis 31. März mit Winterreifen gefahren werden, die eine Mindestprofiltiefe von 3 mm haben müssen. Bei Matsch oder Schnee oder bei anderen kritischen Wetterbedingungen sollte die Mindestprofiltiefe bei 5 mm liegen.